Winterdienst
Als Hausbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, den Schnee vor Ihrem Grundstück (Gehweg) zu räumen und zu streuen. Im Falle eines Unfalls könnten Sie möglicherweise haftbar gemacht werden. Mit unserem Schneeräumdienst können Sie dieses Risiko umgehen.


Wir gewährleisten Ihren Schutz.
Als Eigenheimbesitzer tragen Sie auch die Verantwortung dafür, Schnee vor Ihrem Grundstück (Gehweg) zu beseitigen und zu streuen. Bei einem Unfall könnten Sie möglicherweise haftbar gemacht werden, was Sie mit unserem Schneeräumdienst vermeiden können.
Nach einer Beauftragung sorgen wir in den Wintermonaten dafür, dass Ihre Treppe nicht vereist und Ihr Weg zum Haus stets sicher begehbar bleibt.
Wir bieten Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Winterdienst rund um die Uhr.

Schneeräumdienste für Betriebe
Als Unternehmen und somit auch als Grundstückseigentümer unterliegen Sie allen gesetzlichen Pflichten. Im Falle eines Unfalls auf Ihrem Gelände könnten Sie möglicherweise haftbar gemacht werden.
Unsere Dienstleistungen umfassen das Räumen und Streuen von Parkplätzen, das vorsorgliche Streuen von Treppen bei Minusgraden (da die meisten Unfälle bei Glätte beim Treppensteigen passieren und die Verletzungen oft schwerwiegender sind), sowie das Räumen und Streuen von Gehwegen.
Wir verfügen über das richtige Personal und die geeigneten Maschinen für diese Aufgaben.
